Angehörige der Unterstützungsabteilung können unter anderem Aufgaben der Betreuung der Kinder- und Jugendfeuerwehr, der Öffentlichkeitsarbeit, der Versorgung oder der Verwaltungsunterstützung sowie sonstige Aufgaben nach Festlegung durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr wahr, so der §10 der Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW.
In Neuenkirchen wird momentan der Bereich Brandschutzerziehung und -aufklärung durch die Unterstützungsabteilung abgedeckt.