Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Neuenkirchen verabschiedet

Im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen ist in § 3, Abs. 3, geregelt, dass die Gemeinden “unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufstellen” und alle fünf Jahre fortschreiben.

Im Brandschutzbedarfsplan (BSBP) wird das von der Gemeinde gewollte und verantwortete Sicherheitsniveau beschrieben. Es werden die in der Gemeinde vorhandenen Gefahrenpotentiale in den Bereichen Brandschutz, Technische Hilfeleisung und ABC-Gefahren sowie die Fähigkeit der Feuerwehr zu ihrer Bekämpfung analysiert.

Unter anderen werden im BSBP die Bereiche

  1. Verwaltung,
  2. Gefährdungspotential,
  3. Selbsthilfefähigkeit und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in der Bevölkerung,
  4. Einrichtungen und Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes,
  5. die Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Kreises, anderen Gemeinden und Dritten,
  6. die Feuerwehr

betrachtet.

Diese Betrachtung mündete in einer Beurteilung der eigenen Situation in Hinblick auf die einzuleitenden Maßnahmen.

Abschließend wurden die Maßnahmen und Prognosen für die nächsten fünf Jahre herausgestellt.

Der neue Brandschutzbedarfsplan wurde von der Kommunal Agentur in Zusammenarbeit mit Birgit Brüning vom Ordnungsamt, sowie Rolf Bücker, Franz Bernd Evers, Jörg Lünnemann, Berthold Perick und Ralf Stoltmann vom Kommando der Feuerwehr erstellt.

Am Montag, 03. Mai, wurde der BSBP in den Rat der Gemeinde Neuenkirchen eingebracht. Herr Christian Müller von der Kommunal Agentur NRW GmbH stellte den Brandschutzbedarfsplan vor und beantwortete zusammen mit den Mitarbeitern der Verwaltung die Fragen aus den Fraktionen.

Themen der Fragen waren der Zustand des Gerätehauses (Beauftragung Machbarkeitsstudie), die Organisation der Zusammenarbeit mit dem Gemeindebauhof (Winterdienst, Ölspuren), die Prüfung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Vorhaltung einer Drehleiter (Zusammenarbeit mit der Fw Rheine) und die Brandverhütungsschauen.

Von den Rednern aller Fraktionen wurde hervorgehoben, dass die ehrenamtliche Arbeit der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr eine hohe Wertschätzung genießt und die Ehrenamtlichen, wo möglich, entlastet werden sollen.

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde abschließend einstimmig durch die Mitglieder des Gemeinderates beschlossen.

>>> Der Brandschutzbedarfsplan kann hier auf der Website der Gemeinde Neuenkirchen eingesehen werden.